Windpark LONERO

Auf dem Gemeindegebiet der Kommunen Lohr a.Main, Neustadt a.Main und Rothenfels befindet sich das Vorranggebiet W56-II. Hier soll in Zusammenarbeit mit der ENERGIE ein Windpark mit mehreren Anlagen entstehen. Von diesem sollen alle Bürger der drei Kommunen profitieren.

Windenergie ist nicht nur ein zentraler Baustein für den Klimaschutz, sondern bringt auch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen mit sich. Hier erfahren Sie, wie Sie direkt profitieren können – finanziell, gemeinschaftlich und regional.

1. Entwick­lung

In Arbeit

Noch offen

Noch offen

Noch offen

Partner: DIE ENERGIE

Als kommunaler Energieversorger mit Hauptsitz in Karlstadt und den Betriebsstellen in Lohr und Veitshöchheim versorgen wir von der ENERGIE mehr als 90.000 Menschen mit Strom und Erdgas – sowie immer mehr auch mit Wärme, Wasser und Dienstleistungen rund um Haus oder Wohnung. Und das mit Weitblick und Empathie: Denn die Region Mainfranken und die Menschen hier vor Ort liegen uns am Herzen! Darum setzen wir uns auch so engagiert für eine nachhaltige und ökologische Energieversorgung ein.

Aktuelles

Die Infoveranstaltung ist die erste von mehreren geplanten Veranstaltungen zum Windpark LONERO. Alle Beteiligten möchten durch diese Art Veranstaltung die Bürger von Lohr a.Main, Neustadt a.Main und Rothenfels über den aktuellen Stand informieren und so als direkter Ansprechpartner bei allen Fragen zum Projekt zur Verfügung stehen. Die Präsentation, sowie das Protokoll zur Veranstaltung stehen Ihnen hier in Kürze zum Download zur Verfügung

Projektinfos

Windpark „W56II Nordwestlich Neustadt a.Main“ – Gemeinsam für die Energiewende

Um die Flächenziele für den Windenergieausbau in Unterfranken zu erreichen, weist die Regierung neue Vorranggebiete aus. Eines davon ist das Gebiet „W56II Nordwestlich Neustadt a.Main“, das sich über die Gemarkungen Lohr a.Main, Neustadt a.Main und Rothenfels erstreckt (siehe Karte, schwarz umrandet).

Die drei Kommunen verfügen über große Eigenflächen im Vorranggebiet – farblich gekennzeichnet in Blau (Lohr), Rot (Neustadt) und Grün (Rothenfels). Gemeinsam haben sie beschlossen, in diesem Gebiet einen Windpark zu entwickeln. Ziel ist es, Synergien zu nutzen, Kosten zu teilen und unnötige Konkurrenz zu vermeiden. Das Projektvorhaben trägt den Namen „LONERO“, welcher sich aus den drei Kommunen zusammensetzt.

Frühzeitig wurde die regionale Energieversorgerin DIE ENERGIE eingebunden, gemeinsam mit der Thüga Erneuerbare Energien als Projektpartner, -entwickler und künftigem Betreiber.

Die genauen Standorte der Windenergieanlagen stehen noch nicht fest – sie hängen von zahlreichen fachlichen Analysen ab. Klar ist: Die Windverhältnisse sind gut, und auf den kommunalen Flächen könnten laut ersten Schätzungen bis zu 17 Anlagen errichtet werden. Die potenzielle Verteilung ist in der Karte ersichtlich.

Geplant sind moderne Anlagen mit einer Leistung von bis zu 7,2 MW und einem jährlichen Stromertrag von etwa 12–16 Mio. kWh. Der Windpark kann so einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Energiewende leisten.

Auch die Bevölkerung soll profitieren – durch Pachteinnahmen und den Wind-Cent können die Kommunen Erträge von 150.000-200.000 € pro Anlage und Jahr erwarten. Hinzu kommen Erträge durch die zu entrichtende Gewerbesteuer. Zusätzlich ist eine Beteiligung über eine Energiegenossenschaft möglich. Ein vergünstigter regionaler Stromtarif ist ebenfalls in Planung.

Auf dieser Webseite informieren wir Sie transparent über alle Projektschritte. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche in der ersten Veranstaltung am 08. April vorgestellt wurden. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Beteiligung!

Der Windpark schafft neue Perspektiven für die Region – ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Gerade in Zeiten knapper kommunaler Kassen bietet das Projekt eine wertvolle Chance für nachhaltige Entwicklung.

Visualisierung potenzieller Anlagen-Standorte

Zur Veranschaulichung unseres geplanten Windparkvorhabens stellen wir Ihnen Visualisierungen zur Verfügung, die die mögliche Sichtbarkeit der Windenergieanlagen aus verschiedenen Blickwinkeln in der Region zeigen. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Festlegung der Standorte erst in den kommenden Wochen erfolgt. Diese richtet sich nach vielfältigen fachlichen und insbesondere ökologischen Kriterien vor Ort, sodass noch Anpassungen an der Planung möglich sind.

So profitiert die Region finanziell

Windkraft bedeutet mehr Wertschöpfung vor Ort – durch verschiedene, langfristige Einnahmequellen:

  • Pachteinnahmen: Garantierte Mindestbeträge + erfolgsabhängige Zusatzzahlungen
  • Wind-Cent: 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde direkt für die Gemeinde
  • Gewerbesteuer: Verlässliche Einnahmen durch steuerpflichtige Windpark-Betreiber
  • Regionale Stromtarife: Geplant sind vergünstigte Strompreise für Anwohner*innen
  • Bürgerbeteiligung: Möglichkeit zur direkten finanziellen Teilhabe am Projekt

Der Windpark ist ein Gemeinschaftsprojekt aller drei Kommunen. Bereits mit dem Bau und der Inbetriebnahme der ersten Anlage profitieren alle drei – unabhängig davon, auf welchem Gemeindegebiet die Windenergieanlage steht. Die Einnahmen je Windenergieanlage, die sich je nach Laufzeit zw. 150.000 und 200.000 € pro Jahr bewegen, stehen den Gemeinden für eine Vielzahl an umzusetzenden Projekten vor Ort zur Verfügung.

Die Energiewende in Bayern und im Landkreis Main-Spessart – Zahlen und Fakten

Bayerns Weg zur Klimaneutralität bis 2040

Um bis 2040 klimaneutral zu werden, muss Bayern enorme Anstrengungen unternehmen. Wöchentlich müssten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Photovoltaik: Installation auf ca. 2.800 Gebäuden sowie Freiflächen im Umfang von 54 Fußballfeldern
  • Windkraft: Inbetriebnahme von 2 neuen Anlagen (je 5,5 MW)
  • Gebäudesanierung: 1.000 Wohngebäude energetisch sanieren
  • Mobilität: Zulassung von 5.900 klimaneutralen PKW, davon 1.200 bidirektional ladbar
  • Speicher & Wasserstoff: Installation eines Großbatteriespeichers (3 MWh) und eines Elektrolysers (2 MW)

Kernaussage

Der Umbau betrifft alle Lebensbereiche – Energie, Mobilität, Gebäude und Industrie. Photovoltaik und Windkraft bilden das Rückgrat einer sicheren, klimaneutralen Stromversorgung

Main-Spessart: Regionale Umsetzung der Energiewende

Der Landkreis Main-Spessart leistet bereits heute einen wichtigen Beitrag zur bayerischen Energiewende:

  • Ziele: Energieautarkie bis 2035, Klimaneutralität bis 2040
  • Maßnahmen pro Jahr:
  • PV auf 1.615 Gebäuden + 35 Fußballfelder Freifläche
  • Bau von 3,1 Windkraftanlagen
  • Sanierung von 640 Wohngebäuden
  • Zulassung von 2.536 klimaneutralen Fahrzeugen

Fragen und Antworten zum Windpark

Der Karte können Sie das geplante Wind-Vorranggebiet entnehmen. In den jeweiligen Farben ist die Fläche im Vorranggebiet gekennzeichnet, welche im Eigentum der Gemeinden liegen und die den möglichen Standortbereich für die kommunalen Windenergieanlagen eingrenzen.

Ein Vorranggebiet für Windenergie ist eine Fläche, die in der Regionalplanung ausdrücklich für die Nutzung von Windkraftanlagen festgelegt wurde und in der diese Nutzung Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen hat. Innerhalb eines Vorranggebiets sind konkurrierende Vorhaben ausgeschlossen, wenn sie die Errichtung, den Betrieb oder das Repowering von Windenergieanlagen beeinträchtigen.

Insgesamt sind bis zu 17 Anlagen auf den Flächen der Kommunen geplant. Hiervon bis zu 7 in Rothenfels, bis zu 6 in Neustadt a.Main und bis zu 4 in Lohr a.Main.

Bei der Ausweisung der Flächen wurde u.a. ein Mindestabstand von 1.000 m zu Wohnbauflächen und 600 m zu Wohnstandorten im Außenbereich (Margarethenhof und Forsthaus Aurora) beachtet. Auf der folgenden Karte ist zu sehen, dass diese Abstände mehr als eingehalten werden.

Im Optimalfall soll der Bau der ersten Windenergieanlagen im Jahr 2027 beginnen. Die ersten Anlagen sollen dann Ende 2028 in Betrieb genommen werden. Hierbei handelt es sich nur um eine grobe Planung, diese kann vom tatsächlichen Zeitplan abweichen.

Derzeit laufen die Abstimmungen mit der Gemeinde sowie die Information der Öffentlichkeit. Parallel dazu wird das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorbereitet und angestoßen. In dieser Phase fließen auch zahlreiche Untersuchungen und Analysen ein, um ein optimales Parklayout zu entwickeln und die Effizienz des Windparks zu maximieren. Die Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlagen ist aktuell für Ende 2028 vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Zeitplan handelt, der von verschiedenen äußeren Faktoren beeinflusst werden kann.

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen stark erhöht. Moderne Anlagen erzeugen damit deutlich mehr Strom als ältere Modelle. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ja, Windenergieanlagen (inklusive Fundament) müssen nach Ende ihrer Nutzung zurückgebaut werden. Die Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Rückbaukosten zu tragen und entsprechende finanzielle Sicherheiten zu hinterlegen.

Es sind Anlagen mit einer Nabenhöhe zwischen 160-179m und einem Rotordurchmesser von 160-175m geplant.

Eine moderne Windenergieanlage hat eine Nennleistung von etwa 7-7,2 MW, wobei die tatsächliche Stromproduktion je nach Standort und den spezifischen Windbedingungen zwischen 12 und 16 Millionen kWh pro Jahr liegen kann. Diese Leistung reicht aus, um rund 4.000 bis 5.000 Haushalte mit Strom zu versorgen, wobei die tatsächliche Stromerzeugung stark von der Windhöffigkeit des Standorts abhängt.

Zusätzlich spart eine Windenergieanlage rund 6.000 Tonnen Co2 pro Jahr ein – so viel wie etwa 500 Hektar Buchenwald binden müssten.

Windräder können aus verschiedenen Gründen zeitweise abgeschaltet sein, zum Beispiel:

  • Netzüberlastung: Wenn zu viel Strom im Netz ist, werden Windräder zuerst vom Netz genommen.
  • Ungeeignete Windstärke: Zu wenig oder zu viel Wind führt zum Stillstand.
  • Schattenwurf oder Lärmschutz: Zum Schutz der Anwohner können Anlagen zeitweise pausieren.
  • Eisansatz: Bei Eisgefahr stoppen die Anlagen automatisch.
  • Tierschutz: Zum Schutz von Vögeln oder Fledermäusen kann es zu Abschaltungen kommen.
  • Wartung & Probebetrieb: Anlagen werden bei Tests oder Instandhaltung gezielt abgeschaltet.
  • Interne Einflüsse im Windpark: Anlagen können sich gegenseitig beeinflussen.

Da Windräder flexibel regelbar sind, werden sie bei Stromüberschuss oft zuerst heruntergefahren.

Der Anschluss ans öffentliche Stromnetz erfolgt über den vorgelagerten Netzbetreiber Bayernwerke. Dieser teilt mit, wo der Strom eingespeist werden kann. Für die Einspeisung wird der Bau eines Umspannwerkes von Nöten sein. Geplant ist ein zentraler Netzverknüpfungspunkt.

Im Rahmen des Windkraftprojekts müssen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität umgesetzt werden. Diese werden in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden festgelegt und möglichst naturnah in der Umgebung des Windparks realisiert – z. B. durch Blühflächen, Heckenpflanzungen, Aufforstungen oder die Aufwertung von Lebensräumen für geschützte Arten. Dazu werden Gespräche mit den betroffenen Kommunen und örtlichen Förstern geführt.

Bei der Festlegung des Vorranggebiets wurden vom regionalen Planungsverband bereits folgende Bereiche untersucht:

  • Siedlungsnähe, Natur und Artenschutz, Landschaft, Freiraum & Erholung, Kulturgüter, Wald & Weinbau, Bodenschätze und Boden, Infrastruktur, Luftverkehr und Militär, Flächengüte und die Suchraumkulisse. Im Genehmigungsverfahren folgen weitere ausführlichere Prüfungen.

Laut Herrn Morgenroth wurde dem Schutz der Neustädter Quellen im Rahmen der Planungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt, da in deren Erhalt und Nutzung in den vergangenen Jahren viel investiert wurde. Dies spiegelt sich unter anderem in der Schutzgebietskarte wider. Zwar stellt ein Wasserschutzgebiet nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium für Windenergieanlagen dar, doch wurde bei der Flächenauswahl darauf geachtet, dass das Einzugsgebiet der Trinkwasserversorgung vollständig freigehalten wird. Dieses liegt somit außerhalb des geplanten Windvorranggebiets.

Die Projektbeteiligten sind unter anderem die Gemeinden Lohr a.Main, Neustadt a.Main und Rothenfels, die als Grundstückseigentümer ihre Flächen für die Windenergie zur Verfügung stellen. Entwickler und Betreiber des Windparks ist die Energieversorgung Lohr-Karlstadt mit ihrem Partner, die Thüga Erneuerbare Energien. Das Planungsbüro Plan PSW übernimmt die Planungen für den Windpark.

Für den Betrieb wird wie üblich eine Betreiber-Kommanditgesellschaft gegründet. An dieser Gesellschaft kann sich u.a. die noch zu gründende Energiegenossenschaft beteiligen.

Grundsätzlich gibt es zwei Optionen, wie sich die Bürger am Windpark-Projekt beteiligen können: eine aktive Teilnahme an Informations- und Dialogmöglichkeiten sowie eine finanzielle Beteiligung.

  1. Aktive Teilnahme und Information:
    Wir möchten den Bürgern der Region frühzeitig die Gelegenheit geben, sich aktiv in das Projekt einzubringen. Dazu bieten wir eine Reihe von Informationsveranstaltungen und öffentlichen Veranstaltungen an, bei denen Sie mehr über den Windpark erfahren und Ihre Fragen und Anliegen direkt einbringen können. Zusätzlich stellen wir umfassende, öffentlich zugängliche Materialien zur Verfügung, damit sich jeder Bürger umfassend informieren kann.
  2. Finanzielle Beteiligung:
    Neben der aktiven Teilnahme an der Informations- und Dialogphase haben die Bürger auch die Möglichkeit, sich finanziell am Windpark zu beteiligen. Geplant ist die Gründung einer Energiegenossenschaft, bei der Bürger direkt in das Projekt investieren und somit vom wirtschaftlichen Erfolg des Windparks profitieren können. Eine weitere Möglichkeit könnte die Beteiligung über ein Bürgerdarlehen sein. In diesem Fall stellen Bürger Darlehen zur Verfügung und erhalten dafür feste Zinsen als Rendite auf ihre Investition. Beide Formen der finanziellen Beteiligung bieten den Bürgern die Chance, das Projekt aktiv zu unterstützen und von dessen Erfolg zu profitieren. Konkretere Informationen hierzu erhalten Sie in den nächsten Veranstaltungen.

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